Sobald Du Deinen Wunschstudiengang gefunden hast, gilt es herauszufinden, welche Hochschule diesen Studiengang mit welchen Schwerpunkten anbietet. Dann ist es an der Zeit, sich für eine Hochschule zu entscheiden und eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zu verschicken. Doch nicht alle Fächer sind zulassungsfrei. So sind einige Fächer durch einen bundesweiten Numerus Clausus zulassungsbeschränkt und werden nur zentral vergeben. Das betrifft medizinische und pharmazeutische Studiengänge. Andere Fächer sind wiederum durch einen örtlichen Numerus Clausus zulassungsbeschränkt. Der Wert ist keine feste Größe und kann von Semester zu Semester unterschiedlich ausfallen. Eine weitere Kategorie an Fächern ist zulassungsfrei. Weitere Besonderheiten wie erforderliche Sprachtests, Eignungstests oder Vorpraktika gilt es zu erfragen. Sobald Du eine Zusage hast, darfst Du nicht vergessen, Dich an der Hochschule offiziell einzuschreiben. Manchmal kommt der Zulassungsbescheid nur per Mail. Denke daran, regelmäßig Deine Mails zu lesen!
Fristen einhalten
Bei der Bewerbung zum Studium sind bestimmte Fristen einzuhalten. Startet das Studium zum Wintersemester, das heißt im Oktober, endet die Bewerbungsfrist am 31.Mai vor dem neuen Wintersemester. "Neuabiturienten", die ihr Zeugnis erst im Sommer erhalten, können sich bis zum 15.Juli bewerben. Wenn Du Dein Studium zum Sommersemester beginnen möchtest, muss Deine Bewerbung spätestens zum 15.Januar eingereicht sein.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen gehören mit ins Bewerbungsschreiben:
- Das ausgefüllte Antragsformular. Vorlagen gibt es zum Beispiel auf der Homepage der jeweiligen Hochschule, beziehungsweise im Hochschulsekretariat.
- Beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses (für ein Universitätsstudium) oder beglaubigte Kopie der Fachhochschulreife (Fachhochschule) oder fachgebundenen Hochschulreife. Amtlich beglaubigte Kopien kann jede Dienststelle ausstellen, die ein Dienstsiegel führt.
- Kann je nach Fach und Hochschule vorkommen: Nachweis über ein Vorpraktikum, Mappe mit Arbeitsproben zum Beispiel für die Bereiche Kunst oder Musik. Ablegen einer Eignungsprüfung bei bestimmten Fächern wie Sport.
- Bei einem Wechsel der Hochschule: Exmatrikulationsbescheinigung und Leistungsnachweise aus der ehemaligen Hochschule.
Studiengänge mit Vorpraktikum
Manchmal fordern die Hochschulen von ihren Bewerbern den Nachweis eines Vorpraktikums. Dies ist zum Beispiel bei wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen oder Fächern mit betriebswirtschaftlichen Inhalten der Fall. Wenn Du mit dem Gedanken spielst, nach dem Abitur zu studieren, informiere Dich bei Deiner Wunschhochschule, ob ein Praktikum für Dein Fach vorgesehen ist. Vorpraktika können zum Beispiel für folgende Fächer erforderlich sein: Wirtschaftswissenschaften, Modedesign, Maschinenbau, Tourismusmanagement, Wirtschaftsingenieurswesen oder soziale Arbeit. So müssen Bewerber, die ein Bachelorstudium Tourismus-Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München aufnehmen wollen, ein Vorpraktikum absolvieren. Das Praktikum muss mindestens sechs Wochen dauern. Als Betriebe kommen Reiseveranstalter, Verkehrsträger, Hotels oder Tourismusämter infrage. Mit einem Praktikum lassen sich zum Beispiel auch sinnvoll Wartesemester füllen.
Örtlicher Numerus Clausus (NC)
Gibt es für bestimmte Studiengänge mehr Bewerber als Plätze, wenden die Hochschulenden den örtlichen Numerus Clausus an. Ein Kontingent der Studienplätze geht an Bewerber, die eine bestimmte Abiturnote erreichen konnten. Dabei wird von der Note des „schlechtesten“ Bewerbers ausgegangen, der im vorangegangenen Semester noch einen Studienplatz in einem bestimmten Fach bekommen hat. So lag der NC für den Bachelorstudiengang Tourismuswirtschaft an der Jade Hochschule im Sommersemester 2014 bei 3,5. Zugelassen wurden demnach die Bewerber, deren Abiturdurchschnitt bei 3,5 oder besser lag. Der NC kann grundsätzlich durch Wartesemester aufgebessert werden. Als ein Wartesemester gilt ein Halbjahr nach Bestehen der Abiturprüfung, ohne dass der Bewerber an einer anderen Hochschule eingeschrieben war. Berücksichtigt werden auch Zeiten der Kinderbetreuung oder der Pflege kranker Angehöriger. Auch Zeiten von Freiwilligendiensten oder Diensten bei der Bundeswehr können geltend gemacht werden. Besondere familiäre oder gesundheitliche Belastungen können zudem bei einem Antrag auf Verbesserung der Wartezeit angeführt werden.
Zentrale Vergabe für zulassungsbeschränkte Fächer
Es gibt immer noch eine kleine Anzahl Fächer, deren Plätze nur zentral vergeben werden. Zu diesen Fächern zählen: Tiermedizin, Zahnmedizin, Medizin und Pharmazie. Wer sich für einer dieser Studiengänge bewerben möchte, muss sich an die Stiftung Hochschulstart (ehemals "ZVS" Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) wenden. Die Stiftung Hochschulstart stellt auf ihrer Homepage ein Bewerbungsportal für diese Fächer bereit (www.hochschulstart.de). Für Studienanwärter im Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt es noch eine Besonderheit: Dies ist bisher das einzige Bundesland, das ein landeseinheitliches Zulassungsverfahren für einzelne Studiengänge vorsieht. Wenn Du eines der unten genannten Fächer an einer nordrhein-westfälischen Hochschule studieren möchtest, musst Du Dich bei der "Stiftung für Hochschulzulassung" in Dortmund bewerben. Das betrifft derzeit Studiengänge aus den Bereichen Lehramt, Chemie oder Rechtswissenschaften.
Zulassung per Losverfahren
Wer über die reguläre Studienplatzvergabe und dem Nachrückverfahren keinen Platz bekommen hat, kann sein Glück an der "Restplatzbörse" versuchen. Dort werden Studienplätze vergeben, die „übrig geblieben“ sind und das sind auf keinen Fall Trostpreise. So gibt es derzeit den Master-Studiengang Wirtschaftswissenschaften – Tourismusmanagement, an der bbw Hochschule in Berlin, den es noch zu besetzen gilt. Die Hochschulrektorenkonferenz informiert auf ihrer Seite "Hochschulkompass" über freie Plätze. Diese werden dann in der Regel per Losverfahren von den jeweiligen Hochschulen vergeben. Du kannst auch an dieser Verlosung teilnehmen, wenn Du Dich zuvor noch nicht beworben hast. Die Studienplatzbörse mehrmals im Jahr: Für das Sommersemester in den Monaten Februar, März und April sowie für das Wintersemester in den Monaten August, September und Oktober.
Zulassungsfreie Studiengänge
Neben den zulassungsbeschränkten Fächern durch einen NC gibt es eine ganze Reihe von Studiengängen, die keinen NC haben und zulassungsfrei angeboten werden. Der Notendurchschnitt ist in diesem Falle nicht relevant. So hat das Onlinestudium (Fernstudium) Tourismuswirtschaft an der Jade Hochschule keinen NC. An der Universität Göttingen war der Studiengang Wirtschafts- und Sozialgeschichte zulassungsfrei, und an der Universität Trier wurden Bewerber für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre ohne NC zugelassen. Dies sind nur einige Beispiele. Die Tatsache dass es keinen NC gibt, bedeutet nicht, dass es keinerlei Bedingungen für eine Zulassung geben kann. So kann es vorkommen, dass eine Hochschule einen Auswahltest durchführt oder den Nachweis guter Englischkenntnisse fordert. Solche Besonderheiten kannst Du auf der Homepage der Hochschule abfragen.
Bewerbung für ein duales Studium
Wer sich für ein duales Studium bewerben möchte, muss ein paar Dinge mehr beachten, denn die Bewerbung erfolgt zweifach: An der Hochschule und beim zukünftigen Partnerunternehmen. Die Bewerbung beim Partnerunternehmen gestaltet sich wie eine übliche Bewerbung auf einen Arbeitsplatz. Du brauchst ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Zeugnisse. Manche Unternehmen schreiben Stellen für Studenten dualer Studiengänge aus. So gibt es namhafte Reiseveranstalter, die gezielt nach Bewerbern für ein duales Studium suchen. Das Studium erfolgt in Kooperation mit einer Hochschule. Diese verlangt meist das (Fach-)Abiturzeugnis, in Ausnahmefällen ist eine Einschreibung ohne Abitur möglich. Einen NC gibt es nicht, stattdessen wählen die Hochschulen anhand von Auswahltests und/oder Aufnahmegesprächen aus. Auch bei der Bewerbung für ein duales Studium gibt es bestimmte Bewerbungsfristen.
Neue Bewerbung für den Master
Wer nach dem Bachelorstudium oder nach ein paar Jahren im Beruf den Master machen möchte, muss sich vollständig neu bewerben. In einigen Fällen können Studierende im Bachelorstudiengang sich vorzeitig bewerben. Das geht zum Beispiel dann, wenn die Bachelorarbeit schon geschrieben, aber noch nicht bewertet ist. Du kannst dann Deine Bewerbung mit einer vorläufigen Leistungsstandbescheinigung einreichen. Sobald das richtige Zeugnis da ist, reichst Du es nach. Schickst Du es zu spät los, kann der Zulassungsbescheid allerdings widerrufen werden. Jeder Masterstudiengang hat Voraussetzungen. So ist zum Beispiel ein Bachelorabschluss in bestimmten Fächern erforderlich oder eine gewisse Berufserfahrung. Die Voraussetzungen findest Du auf der Homepage Deiner Wunschhochschule.